Mittwoch, 3. Januar 2007

Die Impfentscheidung

In der Impffrage herrscht immer noch vielfach Verunsicherung. Auf der einen Seite stehen die Empfehlungen der ständigen Impfkommission, auf der anderen die Berichte über schwere Impfschäden. Da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt, muss die Entscheidung für oder gegen eine Impfung letztlich von jedem selbst getroffen werden. Hierfür sind fundierte Informationen unerlässlich.

Was ist Gesundheit? Wie arbeitet das Immunsystem? Was geschieht bei einer Impfung? Besonders wichtig für Eltern und Ärzte sind Kontraindikationen. Dies sind Gründe, zu einem bestimmten Zeitpunkt grundsätzlich nicht zu impfen.

Hingewiesen wird immer auf die Möglichkeiten der Homöopathie. Zum einen zur Linderung von Impffolgen, aber auch als alternative Behandlung von Krankheiten, gegen die nicht geimpft wurde. Darüber hinaus sollten gesundheitsfördernde Grundkonzepte beachtet werden.

Jeder Elternteil, der das Sorgerecht für das betroffene Kind hat, muss an der Impfentscheidung beteiligt werden. Bei einer Scheidung kann das vorher in der Regel vorhandene gemeinsame Sorgerecht neu geregelt und einem Elternteil zugesprochen werden. Dies geschieht in einem Gerichtsbeschluss. Seit der Neufassung des Kindschaftsrechts ist jedoch das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Scheidung der Normalfall.

Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts müssen die Eltern für die Impfentscheidung einen Konsens finden. Diese Entscheidung sollte ausschließlich am Wohle des Kindes ausgerichtet werden. Sollte ein oder beide Elternteile dazu nicht in der Lage sein, empfiehlt es sich, Mediatoren oder Familienberatungsstellen zu Hilfe zu nehmen. Adressen vermitteln die Jugendämter.

Manchmal will ein Elternteil die Impfentscheidung durch das Familiengericht regeln lassen oder gar die Impfentscheidung benutzen, um eine Neuregelung des Sorgerechts zu erzwingen.

Nach unserer Erfahrung ist für die Familienrichter in erster Linie der Eindruck wichtig, ob es sich hier um einen fürsorglichen Vater oder Mutter handelt und die Entscheidung am Kindeswohl orientiert ist, oder ob hier ein fanatischer Elternteil einen Machtkampf betreibt. Wichtig wären für das Gericht in diesem Fall auch Informationen, ob auch bei anderen Themen Machtkämpfe ausgetragen werden, und ob bei der Impfentscheidung vor der Trennung ein Konsens bestand.

Es wird also der die "besseren Karten" haben, der sich bereits im Vorfeld gesprächsbereit zeigt und seinen Vorschlag für die Impfentscheidung ruhig und sachlich begründen kann. Hierzu gehört selbstverständlich die gründliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen, sowie Alternativen.

In Deutschland gibt es keine Impfpflicht und es wäre verfassungswidrig, wenn hier Familienrichter bei Trennungen und Scheidungen eine de facto Impfpflicht einführen würden, indem Kinder bei Uneinigkeit der Eltern per Gerichtsbeschluss zwangsgeimpft würden.

Dieser Tipp ersetzt keinesfalls den kompetenten Rat durch einen Juristen. Wir empfehlen unbedingt die rechtzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.

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